Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Therapiezentrum Urfahr, Ferihumerstr. 11, 4040 Linz

1) Wahltherapeuten-Modus
Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass alle physiotherapeutischen Behandlungen im Therapiezentrum Urfahr im Zuge des Wahltherapeuten-Modus abgerechnet werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen, welche vom Therapiezentrum Urfahr erbracht werden, vorerst dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.

2) Rechnungsweg
Grundsätzlich gibt es im Therapiezentrum Urfahr zwei Zahlungsmöglichkeiten. Welche Zahlungsmöglichkeit zur Anwendung kommt, entscheidet der jeweilige Therapeut.

Bankomatzahlung:
Jeder Termin wird unmittelbar nach erbrachter Leistung mittels Bankomatkarte bezahlt. Nach Abschluss der Therapieserie erhält der Patient eine Gesamtrechnung, die zur Kostenrückerstattung dient.

Banküberweisung:
Der Patient erhält nach Abschluss der Therapie eine Rechnung, welche innerhalb einer Frist von 14 Tagen einbezahlt werden muss.
Im Falle einer längeren Therapie-Periode ist das Therapiezentrum Urfahr berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen.

3) Mahnweg
Falls der Zahlungsaufforderung nach 14 Tagen nicht nachgekommen wird, kommt es zum Mahnweg und damit automatisch verbundenen Mehrkosten für den Patienten. In der Regel werden drei Mahnungen im Abstand von vierzehn Tagen versendet, bevor die Sachlage der zuständigen Rechtskanzlei übergeben wird. Das Therapiezentrum Urfahr ist berechtigt, Mahnspesen für den damit entstandenen Mehraufwand zu berechnen.

4) Kostenrückerstattung
Nach Bezahlung der Honorarnote hat der Patient die Möglichkeit, eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: Die Original-Honorarnote, der Einzahlungsbeleg und der Überweisungsschein der zuweisenden Stelle. Die Höhe der Kostenrückerstattung variiert innerhalb der verschiedenen Krankenkassen.

5) Chefarztpflicht
Das Therapiezentrum Urfahr übernimmt keine Verantwortung für Mehrkosten, die durch etwaiges Verabsäumen der Einholung einer chefärztlichen Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse entstehen. Im Falle einer Chefarztpflicht obliegt es dem Patienten, einen weiteren Überweisungsschein bei der zuweisenden Stelle zu beantragen. Der chefärztliche Bewilligungsantrag muss vom Patienten selbst und rechtzeitig vor Therapiebeginn eingereicht werden.

6) Therapiedauer
Die Therapiedauer wird jeweils vom Therapeuten festgelegt. Sie ist spezifisch auf den Patienten und dessen Befundungs-Ergebnis abgestimmt und ist daher von Patient zu Patient variabel. Für den Fall, dass der Patient eine bestimmte Therapiedauer nicht überschreiten möchte, ist es notwendig, dies dem Therapeuten vor Beginn der Behandlung mitzuteilen. Andernfalls wird darauf hingewiesen, dass, nach Abschluss der Behandlung, eingebrachte Forderungen von Seiten des Patienten nicht berücksichtigt werden können und die erfolgten Leistungen zur Gänze verrechnet werden.

7) Therapiehäufigkeit
Die Häufigkeit der Behandlungen ist je nach Patient variabel und wird während des Therapieverlaufs mit dem Patienten besprochen. Der Patient hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Therapieserie abzubrechen.

8) Behandlungsabbruch
Der Patient wird über das Befundungs-Ergebnis, die Art der Behandlung, sowie über Risiken und mögliche Konsequenzen der Behandlung aufgeklärt. Er hat weiters jederzeit die Möglichkeit, die Therapie abzubrechen beziehungsweise den Therapeuten während der Therapie zu bitten, die Behandlungstechnik zu beenden.

9) Terminabsagen / Terminänderungen
Terminabsagen können jederzeit, auch am Wochenende, schriftlich (per Email oder SMS) oder telefonisch unbedingt mindestens 24 Stunden vor Beginn der Therapie bekannt gegeben werden. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten und die Therapie wird nicht verrechnet. Im Falle einer nicht zeit-gerechten Terminabsage ist das Therapiezentrum Urfahr berechtigt, die Therapie zu 100% dem Patienten in Rechnung zu stellen. Bei Honoraren für zu spät abgesagte Termine entfällt die Rückerstattung durch die Krankenkassen.

10) Befundung
Die Befundung (1.Therapie) wird unterteilt in eine subjektive (Gespräch) und physiologische Untersuchung. Das Therapiezentrum Urfahr weist ausdrücklich darauf hin, dass Beratungsdienste und anamnestische Befragungen, die der Interpretation des Verletzungsbildes / Krankheitsbildes dienen und in weiterer Folge nötig sind für Erstellung eines Therapieplanes, ebenfalls Teil der Behandlung sind und in Rechnung gestellt werden.

11) Verschwiegenheitspflicht
Persönliche und medizinische Daten, die im Zuge einer Behandlung dem Therapiezentrum Urfahr weitergegeben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nicht an Dritte weitergegeben.

12) Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Linz.