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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Therapiezentrum Urfahr, Ferihumerstr. 11, 4040 Linz, Tel: 0732 – 71 66 99

1) Wahltherapeuten-Modus
Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass alle physiotherapeutischen Behandlungen im Therapiezentrum Urfahr im Zuge des Wahltherapeuten-Modus abgerechnet werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen, welche vom Therapiezentrum Urfahr erbracht werden, vorerst dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.

2) Rechnungsweg
Der Patient erhält nach Abschluss der Therapie eine Rechnung per Post zugesandt, welche innerhalb einer Frist von 10 Tagen einbezahlt werden muss. Die Rechnung beinhaltet eine Original-Honorarnote, ein Duplikat der Honorarnote, ein Informationsblatt bezüglich der Abwicklung der Kostenrückerstattung, einen Erlagschein, sowie den Original-Überweisungsschein, sofern er bei Beginn der Behandlung dem Physiotherapeuten ausgehändigt wurde.
Im Falle einer längeren Therapie-Periode ist das Therapiezentrum Urfahr berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. In der Regel werden diese zu Quartalsende beziehungsweise nach Beendigung der sechsten Therapie ausgesendet. Bei längeren Therapieperioden ist das Therapiezentrum Urfahr berechtigt, die Zwischenrechnungen jedes vollendete Monat zu stellen.

3) Mahnweg
Falls der Zahlungsaufforderung nach 10 Tagen nicht nachgekommen wird, kommt es zum Mahnweg und damit automatisch verbundenen Mehrkosten für den Patienten. In der Regel werden drei Mahnungen im Abstand von vierzehn Tagen versendet, bevor die Sachlage der zuständigen Rechtskanzlei übergeben wird. Das Therapiezentrum Urfahr ist berechtigt, Mahnspesen für den damit entstandenen Mehraufwand zu berechnen.

4) Kostenrückerstattung
Nach Bezahlung der Honorarnote hat der Patient die Möglichkeit, eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: Die Original-Honorarnote, der Einzahlungsbeleg und der Überweisungsschein der zuweisenden Stelle. Die Höhe der Kostenrückerstattung variiert innerhalb der verschiedenen Krankenkassen, beträgt zum Beispiel bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse 80% des Kassentarifes, das sind umgerechnet 44% des Privat-Honorars. Ist eine Zusatzversicherung des Patienten vorhanden, obliegt es dem Patienten, die Möglichkeit einer weiteren Kostendeckung zu erörtern.

5) Chefarztpflicht
Das Therapiezentrum Urfahr übernimmt keine Verantwortung für Mehrkosten, die durch etwaiges Verabsäumen der Einholung einer chefärztlichen Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse entstehen. Im Falle einer Chefarztpflicht obliegt es dem Patienten, einen weiteren Überweisungsschein bei der zuweisenden Stelle zu beantragen. Der chefärztliche Bewilligungsantrag muss vom Patienten selbst und rechtzeitig vor Therapiebeginn eingereicht werden.

6) Therapiedauer
Die Therapiedauer wird jeweils vom Therapeuten festgelegt. Sie ist spezifisch auf den Patienten und dessen Befundungs-Ergebnis abgestimmt und ist daher von Patient zu Patient variabel. Für den Fall, dass der Patient eine bestimmte Therapiedauer nicht überschreiten möchte, ist es notwendig, dies dem Therapeuten vor Beginn der Behandlung mitzuteilen. Andernfalls wird darauf hingewiesen, dass, nach Abschluss der Behandlung, eingebrachte Forderungen von Seiten des Patienten nicht berücksichtigt werden können und die erfolgten Leistungen zur Gänze verrechnet werden.

7) Therapiehäufigkeit
Die Häufigkeit der Behandlungen ist je nach Patient variabel und wird während des Therapieverlaufs mit dem Patienten besprochen. Der Patient hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Therapieserie abzubrechen.

8) Behandlungsabbruch
Der Patient wird über das Befundungs-Ergebnis, die Art der Behandlung, sowie über Risiken und mögliche Konsequenzen der Behandlung aufgeklärt. Er hat weiters jederzeit die Möglichkeit, die Therapie abzubrechen beziehungsweise den Therapeuten während der Therapie zu bitten, die Behandlungstechnik zu beenden.

9) Terminabsagen / Terminänderungen
Terminabsagen können jederzeit, auch am Wochenende, schriftlich (per Email oder SMS) oder telefonisch unbedingt 24 Stunden vor Beginn der Therapie bekannt gegeben werden. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten und die Therapie wird nicht verrechnet. Im Falle einer nicht zeit- gerechten Terminabsage ist das Therapiezentrum Urfahr berechtigt, die Therapie zu 100% dem Patienten in Rechnung zu stellen.

10) Befundung
Die Befundung (1.Therapie) wird unterteilt in eine subjektive (Gespräch) und physiologische Untersuchung. Das Therapiezentrum Urfahr weist ausdrücklich darauf hin, dass Beratungsdienste und anamnestische Befragungen, die der Interpretation des Verletzungsbildes / Krankheitsbildes dienen und in weiterer Folge nötig sind für Erstellung eines Therapieplanes, ebenfalls Teil der Behandlung sind und in Rechnung gestellt werden.

11) Retrospektive Befundung
In der vierten Therapie wird eine so genannte retrospektive Befundung durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die bisherigen Ergebnisse, im Vergleich zur anfänglichen Präsentation, zu beurteilen und die Legitimität der Behandlung zu prüfen. Im Falle eines unzureichenden Fortschrittes wird mit dem zuständigen Arzt Kontakt aufgenommen, um das weitere Procedere zu besprechen und eventuell weitere Untersuchungen zu beantragen.

12) Verschwiegenheitspflicht
Persönliche und medizinische Daten, die im Zuge einer Behandlung dem Therapiezentrum Urfahr weitergegeben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nicht an Dritte weiter gegeben.

13) Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Linz.